Förderung Schweiz

Einmalvergütung: wie die Schweizer PV-Förderung rechnet

Die Einmalvergütung ist keine einzelne Zahl, sondern ein System aus Kategorien, Leistungsklassen und Boni. Wer die Systematik kennt, erkennt sofort, ob ein Angebot den Förderbeitrag plausibel ausweist.

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7 Minuten
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Redaktion PV-Pro, Vigorek GmbH
Quellen geprüft
Solarfachperson dokumentiert eine fertiggestellte Schweizer Photovoltaikanlage für die Abnahme

Das Wichtigste

  1. Die Einmalvergütung ist kein einzelner Betrag, sondern ein System aus Kategorie, Grund- und Leistungsbeitrag sowie Boni.
  2. Ab 30 kW wird der Leistungsbeitrag anteilsmässig über die Leistungsklassen gerechnet — wer mit einem einzigen Satz rechnet, weist zu wenig aus.
  3. Verbindlich sind allein die aktuellen Ansätze von Pronovo und der Anhang der EnFV; massgebend ist in der Regel der Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Drei Kategorien, ein Prinzip

Die Einmalvergütung (EIV) ist ein einmaliger Investitionsbeitrag an Photovoltaikanlagen in der Schweiz. Vollzugsstelle ist die Pronovo AG im Auftrag des Bundes; die Grundlagen stehen im Energiegesetz und in der Energieförderungsverordnung (EnFV). Welche Kategorie gilt, hängt an der Leistung der Anlage und daran, ob am Standort Eigenverbrauch stattfindet:

KategorieGilt für
KLEIV — KleinanlagenAnlagen unter 100 kW mit Eigenverbrauch
GREIV — GrossanlagenAnlagen ab 100 kW mit Eigenverbrauch
HEIV — hohe EinmalvergütungAnlagen ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung), bis zu einer Leistungsgrenze

Unterhalb einer Mindestleistung von 2 kW besteht kein Anspruch. Die HEIV ist der Ausgleich dafür, dass eine volleinspeisende Anlage keinen Eigenverbrauchsvorteil hat — sie fällt deshalb höher aus als die KLEIV, verlangt im Gegenzug aber, dass tatsächlich nicht selbst verbraucht wird.

Grundbeitrag und Leistungsbeitrag

Bei KLEIV und HEIV setzt sich der Beitrag aus zwei Teilen zusammen: einem Grundbeitrag je Anlage, der die Fixkosten einer Installation abbildet, und einem Leistungsbeitrag je Kilowatt. Der Grundbeitrag ist der Grund, warum kleine Anlagen je Kilowatt stärker gefördert werden als grosse.

Bei der GREIV läuft die Rechnung anders: Der Beitrag ist dort an einen Anteil der massgeblichen Investitionskosten gekoppelt und wird nach oben begrenzt. Für die Angebotsrechnung heisst das, dass die Kostenbasis stimmen muss — eine Grossanlage lässt sich nicht allein aus der Leistung hochrechnen.

Der Punkt, an dem die meisten Rechnungen falsch werden

Ab einer Leistung von 30 kW wird der Leistungsbeitrag anteilsmässig über die Leistungsklassen berechnet, nicht mit einem einzigen Satz für die gesamte Anlage (EnFV, Anhang 2.1). Die ersten 30 Kilowatt laufen über den höheren Satz, alles darüber über den niedrigeren — ähnlich wie bei einer Steuerprogression.

Wer stattdessen die gesamte Leistung über den unteren Satz rechnet, weist einen zu niedrigen Beitrag aus. Bei einer 50-kW-Anlage macht das schnell mehr als tausend Franken aus, die im Angebot fehlen — zulasten der eigenen Wirtschaftlichkeitsrechnung. Der Fehler ist verbreitet, weil er in die vorsichtige Richtung geht und deshalb selten auffällt.

Boni

Über den Grundbetrag hinaus gibt es Zuschläge, die an bauliche oder ertragliche Eigenschaften anknüpfen:

  • Neigungswinkelbonus für steil aufgestellte Anlagen ab einem Neigungswinkel von 75 Grad — mit einem höheren Satz für gebäudeintegrierte Ausführungen. Der Zweck ist Winterstrom: Steile Flächen liefern bei tiefem Sonnenstand mehr und bleiben schneefrei.
  • Parkflächenbonus für grössere Anlagen über bisher unüberdachten Dauerparkflächen.
  • Winterstrombonus für grössere Anlagen, die einen bestimmten spezifischen Winterertrag überschreiten. Er ist mit dem Neigungswinkelbonus nicht kumulierbar — es gilt der günstigere von beiden.

Die Boni sind an Bedingungen geknüpft (Mindestleistung, Nachweis, Art der Aufständerung), die im Einzelfall zu prüfen sind. Wer sie ins Angebot schreibt, sollte sie belegen können.

Verbindliche Sätze und Fristen

Die Frankenbeträge je Kilowatt und die Grundbeiträge werden periodisch angepasst. Sie stehen im Anhang der EnFV und im Tarifrechner von Pronovo — dort und nur dort sind sie verbindlich. Aus diesem Grund nennt dieser Beitrag bewusst keine Beträge: Eine Zahl, die hier sechs Monate alt wird, richtet in einem Kundenangebot mehr Schaden an als eine fehlende.

Was für die Planung ebenso wichtig ist wie der Betrag:

  • Das Gesuch wird nach Inbetriebnahme eingereicht, mit Frist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
  • Massgebend für den Satz ist in aller Regel der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht der Zeitpunkt des Angebots. Bei angekündigten Satzänderungen gehört dieser Vorbehalt ins Angebot.
  • Bei grösseren Anlagen prüft Pronovo die Angaben; Leistungswerte, Kategorie und Kostenbasis sollten deshalb dem entsprechen, was tatsächlich gebaut wird.
  • Kantone und Gemeinden fördern teilweise zusätzlich. Diese Beiträge folgen eigenen Regeln und lassen sich nicht aus der EIV ableiten.

Was das für ein Angebot bedeutet

Eine Förderrechnung im Angebot ist erst dann etwas wert, wenn drei Dinge dabeistehen: die Kategorie, aus der sie stammt, die Annahmen, auf denen sie beruht, und der Rechtsstand mit Datum. PV-Pro führt die EIV-Rechnung an genau einer Stelle im Programm — damit die Zahl im Angebot, die Zahl in der Wirtschaftlichkeitsrechnung und die Zahl im Förderwerkzeug nicht auseinanderlaufen können — und weist den Stand im Dokument aus.

Häufige Fragen

Wann muss das EIV-Gesuch eingereicht werden?

Nach der Inbetriebnahme der Anlage, innerhalb der von Pronovo gesetzten Frist. Die Anmeldung läuft über das Kundenportal von Pronovo. Massgebend sind die dort veröffentlichten Fristen — sie wurden in der Vergangenheit angepasst.

Kann eine Anlage EIV und die kantonale Förderung erhalten?

In vielen Kantonen ja, teils mit Anrechnung. Die Regeln unterscheiden sich je Kanton und Gemeinde und ändern sich häufiger als die Bundesregelung. Verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.

Was ist der Unterschied zwischen EIV und Einspeisevergütung?

Die EIV ist ein einmaliger Investitionsbeitrag. Die Vergütung für eingespeisten Strom zahlt der örtliche Netzbetreiber nach seinem eigenen Tarif — sie ist nicht Teil der EIV und unterscheidet sich zwischen Netzgebieten erheblich. Beide Grössen gehören getrennt ins Angebot.

Quellen

  1. Pronovo AG — Einmalvergütung und Tarifrechner — Vollzugsstelle des Bundes; verbindliche Sätze, Fristen und Gesuchstellung
  2. Energieförderungsverordnung (EnFV, SR 730.03) — Rechtsgrundlage samt Anhang mit den Ansätzen
  3. EnergieSchweiz — Bundesamt für Energie — Überblick über Förderprogramme von Bund, Kantonen und Gemeinden

Alle Fundstellen zuletzt geprüft am . Tarife, Fördersätze und Preise Dritter ändern sich; massgebend ist immer die verlinkte Quelle in ihrer aktuellen Fassung.

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  2. Redaktionsangaben, Kernaussagen und Prüfdatum der Quellen ergänzt; Systematik gegen die aktuelle Fassung der EnFV und die Pronovo-Angaben gelesen.